Obligatorische Bundesübung

Militär. Obligatorische Bundesübung 25 m / 50 m / 300 m
Die Standblattausgabe ist jeweils 15 Minuten vor Beginn und 15 Minuten vor Ende der publizierten Schiesszeiten geöffnet. Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
  • Dienstbüchlein;
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
  • Amtlicher Ausweis;
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
  • Persönlicher Gehörschutz.

Schiesspflichtige haben die obligatorische Schiessübung mit ihrer persönlichen Waffe zu absolvieren. Obligatorische Schiessübungen, die im Grundausbildungsdienst (GAD) oder im Fortbildungsdienst bei der Truppe (FDT/WK) geschossen werden, können nicht als erfüllte ausserdienstliche Schiesspflicht anerkannt werden. Die Dienstwaffe darf zuhause nur in Räumen aufbewahrt werden, die für dritte unzugänglich sind. Der Verschluss ist getrennt von der Dienstwaffe und abgeschlossen aufzubewahren.

Das Obligatorisch Schiessen muss jährlich zwischen 01. Mai bis 31. August an einem offiziellen OP Schiessdatum absolviert werden. Die einzelnen Schiesstage werden jeweils im Obwaldner Amtsblatt oder unter ksgow.ch veröffentlicht.

Obligatorisch Schiessen erfüllt

DistanzSchüsseMaximumMinimum für erfülltPunkte für Anerkennungskarte
Gewehr 300m2085 Punkte42 Punkte66 Punkte
Pistole 25m20200 Punkte120 Punkte175 Punkte
Pistole 50m2090 Punkte42 Punkte70 Punkte

Hat ein Schütze erfüllt, erhält dieser vom Schützenmeister oder einem Vorstandsmitlied einen Eintrag in den Militärischen Leistungsausweis (MLA).
Je nach Jahrgang und erreichter Punktzahl erhält der Schütze zusätzlich eine Anerkennungskarte (Weiss).

Der Schütze kann das Obligatorisch Schiessen maximal 2-mal wiederholen, die Munition für die Wiederholungen muss der Schütze selber bezahlen.

Obligatorisch Programm (Gewehr 300m)

ÜbungFeuerartSchusszahlScheibePunktemaximum
Freiwillig ÜbungschüsseEinzelfeuerA5
1. Einzelfeuer Einzelfeuer5A5je 5, Total 25
Frewillig ÜbungsschüsseEinzelfeuerB4
2. Einzelfeuer Einzelfeuer5B4je 4, Total 20
3. Schnellfeuer an Schluss gezeigtSchnellfeuer2B4je 4, Total 20
4. Schnellfeuer an Schluss gezeigtSchnellfeuer3B4je 4, Total 20
5. Schnellfeuer an Schluss gezeigtSchnellfeuer5B4je 4, Total 20
Total2085

Obligatorisch Programm (Pistole 25m)

ÜbungFeuerartSchusszahlScheibePunktemaximum
1. Einzelfeuer5Ord.-Schnellfeuer-Pistolenscheibe (6-10)je 10, Total 50
2.Schnellfeuer in 50 Sekunden5Ord.-Schnellfeuer-Pistolenscheibe (6-10)je 10, Total 50
3.Schnellfeuer in 40 Sekunden5Ord.-Schnellfeuer-Pistolenscheibe (6-10)je 10, Total 50
4.Schnellfeuer in 30 Sekunden5Ord.-Schnellfeuer-Pistolenscheibe (6-10)je 10, Total 50
Total20200

Bundesprogramm (Pistole 50m)

ÜbungFeuerartSchusszahlScheibePunktemaximum
1. Einzelfeuer5P4je 4, Total 20
2.Schnellfeuer in 60 Sekunden5P4je 4, Total 20
3.Einzelfeuer5B5je 5, Total 25
4.Schnellfeuer in 30 Sekunden5B5je 5, Total 25
Total2090

Auszeichnungen

Je acht Anerkennungskarten vom EFS und acht Anerkennungskarten vom OP in derselben
Distanz berechtigen den Schützen zum Bezug einer Feldmeisterschaftsmedaille. Pro Distanz
werden drei Medaillen des SSV verliehen, wobei die meisten Kantone nach Erreichen der

  1. Feldmeisterschaftsmedaille eine vierte kantonale Auszeichnung verleihen.

Waffe ins Eigentum übernehmen

Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie:
– AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren vier Bundesübungen absolviert haben und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.
– Mit einer Pistole ausgerüstete AdA können diese ohne Schiessnachweis ins Eigentum übernehmen.